Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Topackt IT Solutions GmbH, Stand: 01/2007

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle kauf-, dienst-, werk-vertraglichen und sonstigen Leistungen derTOPACKT IT Solutions GmbH sowie für diesbezügliche Angebote. Mit der Beauftragung, spätestens aber mit der Entgegennahme der Leistung, gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen der TOPACKT IT Solutions GmbH als anerkannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

§ 2 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der TOPACKT IT Solutions GmbH zu unterstützen und insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchfüh-rung des Vertrages erforderlich sind. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Systemumgebung bereitzustellen oder zu schaffen, soweit dies für die Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Beschaffung der für die Leistung der TOPACKT IT Solutions GmbH erforderlichen Lizenzen, soweit diese nicht über die TOPACKT IT Solutions GmbH bezogen werden. Soweit diese Lizenzen nicht oder nicht rechtzeitig vorliegen, wird der Auftraggeber die TOPACKT IT Solutions GmbH von Ansprüchen freihalten. Eine technische Überprüfung der Systemumgebung des Auftraggebers erfolgt, soweit keine andere Regelung getroffen ist, erst bei Beginn der Projekttätigkeit. Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung von in seiner Verantwortung liegenden Handlungen in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung der TOPACKT IT Solutions GmbH, die ohne diese Handlung nicht oder mit nur unverhältnis-mäßigem Mehraufwand erbracht werden kann. Wartezeiten, die auf Grund einer Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstehen oder Folge eines nicht von TOPACKT IT Solutions GmbH zu vertretenden Ereig-nisses sind, sind ebenso wie sonstiger entstehender Mehraufwand auch bei Festpreisverträgen nach § 3 gesondert zu vergüten. Darüber hinaus kann die TOPACKT IT Solutions GmbH den jeweiligen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung, verbunden mit einer angemessenen Fristsetzung und Kündigungsandrohung, die Hand-lung, wegen derer er sich in Verzug befindet, nicht nachgeholt hat.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen und Kostenvoranschläge

Sämtliche Preise verstehen sich rein netto in Euro und ergeben sich aus dem Angebot sowie ergänzend aus den jeweils gültigen Preislisten der TOPACKT IT Solutions GmbH. Alle Angebote gelten bis zum genannten Termin. Fehlt eine Terminbestimmung, so erlischt es spätestens mit Ablauf des 21. Tages nach Ausstellung des Angebotes. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Soweit keine andere Regelung getroffen wird, stellt die TOPACKT IT Solutions GmbH die ihr entstehenden Nebenkosten, insbesondere Reisekosten und Reisezeiten nach Aufwand in Rechnung. Dabei werden für die Reisekosten und Reisezeiten die Preise der jeweils gültigen Preisliste der TOPACKT IT Solutions GmbH zugrunde gelegt. Die Rechnungen sind bei Erhalt zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, stehen der TOPACKT IT Solutions GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. Der Auftraggeber wird die Rechnung unverzüglich prüfen und der TOPACKT IT Solutions GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum etwaige Einwände gegen sie oder die sie begleitenden Unterlagen (z.B. Leistungsnachweis) schriftlich mitteilen und begründen. Sollte ein Einwand innerhalb der Frist nicht erhoben werden (auch per Fax oder Email möglich) oder keine Begründung des Einwands erfolgen, gilt die Rechnung einschließlich der sie begleitenden Unterlagen als anerkannt. Liegt der geschuldeten Vergütung ein Kostenvoranschlag zu Grunde, so verpflichtet sich die TOPACKT IT Solutions GmbH unverzüglich zur Anzeige einer absehbaren Überschreitung von mehr als 15%. Eine Überschreitung unter 15% ist ohne Zustimmung des Auftraggebers vergütungspflichtig. Eine darüber hinausgehende Überschreitung wird nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber berechnet. Der Auftraggeber ist zur Kündigung berechtigt, wenn ihm eine drohende Überschreitung des Kostenvoranschlags von mehr als 20% angezeigt wird.

 

§ 4 Lieferbedingungen und Leistungszeit

Sämtliche im Angebot enthaltenen Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindliche Ca.-Angaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die TOPACKT IT Solutions GmbH ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt, die der TOPACKT IT Solutions GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen auch bei der Vereinbarung verbindlicher Lieferfristen und Leistungszeiten dazu, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die TOPACKT IT Solutions GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist und die nicht von ihr zu vertreten sind, gleich.

 

§ 5 Abrechnungsintervall

Die Abrechnung des Zeitaufwandes erfolgt – sofern nicht anderweitig vertraglich festgelegt – im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet.

 

§ 6 Regelungen für werkvertragliche Leistungen

Der Auftraggeber wird, soweit keine speziellen Regelungen getroffen sind, die Abnahmeprüfung des Werks innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang der schriftlichen Mitteilung der Abnahmebereitschaft durchführen und der TOPACKT IT Solutions GmbH das Ergebnis innerhalb einer weiteren Woche schriftlich und unter vollständiger Darlegung etwaiger Mängel des Werks mitteilen. Geht der TOPACKT IT Solutions GmbH innerhalb von 4 Wochen seit Mitteilung der Abnahmebereitschaft eine solche schriftliche Erklärung des Auftraggebers über das Ergebnis der Abnahmeprüfung nicht zu, gilt das Werk als abgenommen. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Als wesentlicher Mangel ist nur ein solcher anzusehen, der die Funktionsfähigkeit des Werks aufhebt oder stark einschränkt. Eine produktive Nutzung des Werks, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich. Für Teilabnahmen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

 

§ 7 Regelungen für kaufvertragliche Leistungen

Die gelieferte Ware ist durch den Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Entdeckte Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die TOPACKT IT Solutions GmbH die Ware dem zur Ausführung der Lieferung bestimmten Mitarbeiter oder Dritten übergeben hat. Dies gilt auch, wenn die Lieferung durch die TOPACKT IT Solutions GmbH oder ein durch sie beauftragtes Unternehmen erfolgt. Der Eigentumsübergang steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Kaufpreiszahlung.

 

§ 8 Ansprüche wegen Mängeln

Die TOPACKT IT Solutions GmbH ist verpflichtet, von ihr zu vertretende Mängel ihrer Leistungen, die ihr unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden, kostenlos zu beseitigen. Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Vollendung, Lieferung oder Abnahme der jeweiligen Leistung. Ansprüche können nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder sonst aufgezeigt werden können. Nicht von der TOPACKT IT Solutions GmbH zu vertreten sind insbesondere Mängel, die auf der fehlenden oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers oder der unsachgemäßen Benutzung oder Veränderung einer Leistung durch den Auftraggeber bzw. von ihm beauftragter Dritter beruhen; die Mängelbeseitigung ist insoweit nach § 3 zu vergüten. Bei Auftreten eines Mangels hat dieTOPACKT IT Solutions GmbH jeweils das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessen festgesetzter Fristen. Ist der letzte dem Auftraggeber zumutbare Nacherfüllungsversuch gescheitert, obwohl der Auftraggeber der TOPACKT IT Solutions GmbH eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung gesetzt hat, die Nacherfüllung nach Fristablauf abzulehnen, ist der Auftraggeber zur Minderung der für die mangelhafte Leistung zu entrichtenden Vergütung oder wahlweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dienstverträge kann der Auftraggeber unter den gleichen Voraussetzungen an Stelle dieser Rechte kündigen. Für Schadensersatzansprüche gilt § 8. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers, die sich aus §§ 478, 479 BGBergeben, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

 

§ 9 Haftung und Schadensersatz

Die TOPACKT IT Solutions GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für einfache Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie für das Verschulden nicht leitender Angestellter und anderer Erfüllungsgehilfen besteht eine Haftung nur im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Sie umfasst Ansprüche wegen entgangenen Gewinns und Folgeschäden nur, soweit diese durch die Haftpflichtversicherung der TOPACKT IT Solutions GmbH abgedeckt sind. Eine Kopie über den Umfang der Haftpflichtversicherung kann schriftlich angefordert werden. Der Schadensersatz ist für einen einzelnen Schadensfall auf den Vertrags- bzw. Angebotswert beschränkt. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Die Haftungshöhe beträgt dabei je Schadensfall nicht weniger als € 50.000,— und nicht mehr als bei der Haftpflichtversicherung versichert. Die TOPACKT IT Solutions GmbH wird – soweit es ihr möglich ist – auf schriftliche Anfrage und gegen schriftliche Zusage der Kostenerstattung für den Auftraggeber ein Angebot auf Erhöhung des Haftungsbetrags einholen und auf Wunsch des Auftraggebers abschließen. Vorstehende Beschränkungen des Haftungsumfangs gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen aus Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der TOPACKT IT Solutions GmbH und bei gesetzlich zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftraggeber hat die drohende Entstehung und den Eintritt eines Schadens durch Leistungen der TOPACKT IT Solutions GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats mitzuteilen, um der TOPACKT IT Solutions GmbH die Möglichkeit zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu geben. Soweit dies nicht oder nicht rechtzeitig geschieht, sind diesbezügliche Ansprüche verwirkt. Die in § 15 genannte Verjährungsfrist findet Anwendung, soweit die TOPACKT IT Solutions GmbH Schäden nicht vorsätzlich verursacht hat und beginnt mit der Kenntnis des Schadens und des Schadenverursachers zu laufen. Der Kenntnis steht die grob fahrlässige Unkenntnis gleich.

 

§ 10 Kündigung

Bei einem unbefristeten Vertrag ist eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende zulässig. Die außerordentliche, fristlose Kündigung ist bei befristeten und unbefristeten Verträgen jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Als wichtiger Grund sind dabei neben den im Vertrag selbst genannten Gründen die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei

 

anzusehen oder deren nicht nur vorübergehende, die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung gefährdende Zahlungseinstellung.

 

§ 11 Rechte an Arbeitsergebnissen und Know-how

Soweit vertraglich keine andere Regelung getroffen ist, verbleiben die Rechte an allen für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Software, die die TOPACKT IT Solutions GmbH erstellt oder ändert, bei derTOPACKT IT Solutions GmbH. Dies gilt auch für im Auftrag der TOPACKT IT Solutions GmbH erstellte oder in Lizenz genommene Software, soweit diese Rechte nicht gesetzlich einem anderen Rechtsinhaber zustehen. Davon umfasst werden insbesondere Urheber-, Eigentümer-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, Lizenz- und Unterlizenzierungsrechte sowie das zugrunde liegende Know-how. Entsprechendes gilt für sonstiges geistiges Eigentum. Dem Auftraggeber steht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche Recht zu, die für ihn erbrachten Arbeitsergebnisse für die von ihm mit dem Vertragsverhältnis verfolgten Zwecke zu nutzen.

 

§ 12 Verletzung von Schutzrechten Dritter

TOPACKT IT Solutions GmbH haftet dafür, dass ihre Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Auftraggeber von den Ansprüchen Dritter frei. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass seine Rechte verletzt werden, benachrichtigt der Auftraggeber die TOPACKT IT Solutions GmbH unverzüglich schriftlich und überlässt ihr, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren. Werden durch die Leistung Rechte Dritter verletzt, wird TOPACKT IT Solutions GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten. Gelingt dies der TOPACKT IT Solutions GmbH binnen vom Auftraggeber zu setzender angemessener Frist nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz gemäß § 8 zu verlangen.

 

§ 13 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche mündliche und schriftliche Informationen der anderen Vertragspartei oder eines Dritten, die sie im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages erlangen, nur zur Durchführung des Vertrages zu benutzen und Dritten gegenüber geheim zu halten. Von der Geheimhaltungspflicht erfasst werden auch die Konditionen des Vertrages. Die Geheimhaltungspflicht besteht 3 Jahre über die Beendigung des Vertrages hinaus fort. Bekannt gemacht und auch als Referenz genutzt werden dürfen der Name der anderen Vertragspartei (einschl. des aktuellen Logos), der Auftragsgegenstand sowie die Höhe des Auftragsvolumens.

 

§ 14 Loyalität

Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach seiner Beendigung, Mitarbeiter des anderen nicht in wettbewerbswidriger Weise aktiv abzuwerben.

 

§ 15 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung

Ein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht des Vertragspartners besteht nur für unbestrittene oder rechtskräftige Ansprüche. Die Abtretung von Ansprüchen durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger Zustimmung der TOPACKT IT Solutions GmbH möglich. Die TOPACKT IT Solutions GmbH ist berechtigt ihre Leistung zu verweigern, wenn sich der Auftraggeber mit seiner vertraglich geschuldeten Leistung oder Teilleistung in Verzug befindet.

 

§ 16 Verjährungsfrist

Sämtliche Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag, ausgenommen Gewährleistungsansprüche, die in § 7 geregelt sind, verjähren bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung.

 

§ 17 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen von Angeboten und Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der beiderseitigen Paraphierung.

 

§ 18 Auslegungsregeln

Die Nichtigkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die ungültige Klausel durch eine gültige zu ersetzen, die unter Beachtung des rechtlich Zulässigen dem wirtschaftlich Gewollten und dem Sinn und Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. Auch mehrmalige Verstöße der TOPACKT IT Solutions GmbH gegen die Regelungen ihrer Geschäftsbedingungen bedeuten keinerlei Verzicht auf deren Geltung oder Einhaltung.

 

§ 19 Sonstiges

Es wird die ausschließliche Geltung Deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart. Erfüllungsort sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Speyer, der Geschäftssitz der TOPACKT IT Solutions GmbH.